Reglement
2022
Der DYNAFIT Transalpine Run powered by Volkswagen R ist weltweit einzigartig. Acht Tage hintereinander absolvieren 600 Läufer in Zweier-Teams eine Strecke, die über ca. 260 Kilometern mit fast 16.000 Höhenmetern über die Alpen führt. Es ist eine Herausforderung. Wer möchte sich nicht einmal diesen großen Traum erfüllen und einmal zu Fuß die Alpen überqueren. Am Ende wartet der unglaublich emotionale Zieleinlauf in Sulden am Ortler nach der achten und letzten Etappe. Es ist – unbeschreiblich! Doch vor dem Spaß kommt die Arbeit. Bevor es also auf die Strecke geht, heißt es für jeden Teilnehmer: Diese Haftungserklärung bitte vollständig lesen, verstehen und am Ende unterschreiben. Als Veranstalter vertrauen wir euch, wir können eure Fitness und Vorerfahrungen nicht überprüfen. Also seid bitte ehrlich zu euch selbst. Ansonsten läuft nichts. Um es kurz zu machen. Es geht um euch, um eure Sicherheit, um eure Ausrüstung, um Zeitlimits. Es folgen 22 Punkte rund um den DYNAFIT Transalpine Run powered by Volkswagen R.
1. VERANSTALTUNGSCHARAKTER / TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Was ist der DYNAFIT Transalpine Run powered by Volkswagen R, wer darf mitmachen und was musst du können? Der DYNAFIT Transalpine Run powered by Volkswagen R ist ein extremer Team-Etappenlauf (Zweierteams) über die Alpen, d.h. von den Nord-, über die Zentral- zu den Südalpen. Die verschiedenen Streckenabschnitte der einzelnen Tagesetappen beinhalten teilweise hochalpine Passagen, die von jedem Teilnehmer spezielle Vorerfahrungen und -kenntnisse erfordern.
Grundsätzlich gilt: Ihr lauft als Zweierteam und jeder von Euch musst mindestens 18 Jahre alt sein. Der DYNAFIT Transalpine Run powered by Volkswagen R ist ein extremer Team-Etappenlauf. Bei den verschiedenen Tagesetappen erwarten dich zum Teil hochalpine Passagen. Ohne entsprechende Vorerfahrungen und Vorkenntnisse bei der Begehung hochalpiner Passagen solltest du lieber zu Hause bleiben. Über 260 Kilometer und mehr als 16.000 Höhenmeter sind alles andere als ein Pappenstiel. Solltest du nicht genug trainiert haben, beginne lieber mit dem RUN2. Acht extrem lange Laufetappen im Hochgebirge sind kein Spaziergang, sondern eine psychische als auch physische Herausforderung, der du gewachsen sein musst.
Ein gut ausgeprägtes Orientierungsvermögen im Gelände auch bei schlechten Wetter- und Sichtverhältnissen sowie die Orientierung anhand topographischer Karten (Kartenmaterial wird vom Veranstalter im Internet bereitgestellt). Wer krank, verletzt oder einfach nicht fit genug ist, der versucht es lieber im nächsten Jahr erneut.
Mit deiner Unterschrift unter der Haftungserklärung bestätigst du nämlich deine volle Sporttauglichkeit.
Die hier von uns aufgelisteten Punkte sind nicht abschließend, sondern gelten vielmehr als Beispiele und allgemeine Erfahrungswerte.
ACHTUNG: ALLE COVID-19-RELEVANTEN BESTIMMUNGEN SIND NOCH NICHT BESTANDTEIL DIESES REGLEMENTS! WIR WERDEN DIESE ERST FESTLEGEN, WENN DIE DANN GELTENDEN GESETZLICHEN UND BEHÖRDLICHEN BESTIMMUNGEN DEFINIERT SIND! DIE DANN GELTENDEN COVID-19-REGELN WERDEN FESTER BESTANDTEIL DIESES REGLEMENTS UND DER AGBs. WIR BEHALTEN UNS VOR, DIE VERANSTALTUNG UNTER 2G-REGELN DURCHZUFÜHREN, UM DIE GESAMTE VERANSTALTUNG NICHT ZU GEFÄHRDEN. DIE SPEZIELLEN COVID-19-REGELN WERDEN SPÄTSTENS AB 14 TAGE VOR DER VERANSTALTUNG BEKANNTGEGEBEN!
2. AUTONOMIE DER TEILNEHMER
Auch wenn es am Start noch eng und wuselig ist. Grundsätzlich kann es auf der Strecke auch bei einem Teamrennen schon mal einsam werden, und ihr seid völlig auf euch allein gestellt. Das heißt: Jeder Teilnehmer muss sich aus eigener Kraft auf der Strecke orientieren können. Ohne Hilfe von Außen. Natürlich musst du immer genügend Getränke und Essen sowie ein Erste Hilfe-Kit dabei haben.
3. STRECKE
Beim DYNAFIT Transalpine Run powered by Volkswagen R werden Mehrtagesetappen von unterschiedlicher Länge und Schwierigkeit gelaufen. Eine Garantie für schönes Wetter gibt es nicht. Deshalb gilt: Wenn das Wetter verrückt spielt und die Sicherheit nicht mehr gewährleistet ist, können Streckenabschnitte auch kurzfristig geändert werden bzw. durch Alternativrouten ersetzt werden. Alle Infos unter https://transalpine-run.com/strecke/
4. TEAMWERTUNG
Der DYNAFIT Transalpine Run powered by Volkswagen R ist ein Teamrennen und das macht auch den Charakter dieses Etappenlaufs aus. Ihr startet mitunter aus Sicherheitsgründen in Zweierteams. Das bedeutet für euch aber auch, dass ihr alle Kontrollstellen und das Ziel gemeinsam erreicht, sonst fallt ihr aus der Wertung. Die Schmerzgrenze liegt hier unter 2 Minuten, ab 2 Minuten Unterschied an einer Kontrollstelle oder im Ziel droht eine Zeitstrafe von 5 – 120 Minuten und bei Wiederholung im schlimmsten Fall die Disqualifikation.
Wenn einer der beiden Teammitglieder ausscheiden muss, z.B. wegen Erschöpfung, wird der Veranstalter versuchen, den Partner in ein anderes Team zu integrieren. Er oder sie läuft aber ab dann außerhalb der Wertung und gilt, insofern er alle Etappen meistert, als Individual Finisher.
5. WERTUNGSKATEGORIEN
Folgende Wertungskategorien sind ausgeschrieben:
- MEN
- WOMEN
- MIXED
- MASTER MEN und MASTER WOMEN (beide Teilnehmer*innen zusammen über 80 Jahre)
- MASTER MIXED (beide Teilnehmer zusammen über 80 Jahre)
- SENIOR MASTER MEN und SENIOR MASTER WOMEN (beide Teilnehmer*innen zusammen über 100 Jahre)
- SENIOR MASTER MIXED (beide Teilnehmer zusammen über 100 Jahre)
In den Altersklassen gilt: Stichtag ist der Starttag des Events. Sollte die Mindestteilnehmerzahl von 15 Startern pro Kategorie nicht erreicht werden, werden die betroffenen Teilnehmer mit einer anderen Kategorie zusammen gewertet.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, eine Wertungskategorie erst dann aufzunehmen, wenn in der Kategorie mindestens 15 Teams starten.
6. BEKLEIDUNG / AUSRÜSTUNG
Das Wetter im Hochgebirge kann sich schlagartig ändern. Folgende Ausrüstung/Bekleidung müsst ihr verpflichtend während des kompletten Wettkampfs tragen bzw. im Laufrucksack mitnehmen. Wir schauen vor dem Start und an den Kontrollstellen nach und sprechen im Zweifelsfall auch Zeitstrafen oder Disqualifikationen aus.
PRO TEILNEHMER muss mitgeführt werden:
- Geschlossene Trailrunning-Schuhe mit Profilsohle, die für das Laufen im alpinen Gelände geeignet sind
- Schuhspikes für Gletscher- und/oder Schneepassagen (mind. 0,75 cm lange Stahlspikes) auf bestimmten Etappen (Etappen werden vom Rennleiter rechtzeitig im Briefing bekannt gegeben)
- Wasserdichte Regenjacke
- Extra Kleidung (Oberteil oder Kurzarmshirt mit Armlingen und lange Hose bzw. Beinlinge ) als isolierende Zwischenschicht unter der Überbekleidung (für schlechte Witterung, die im Hochgebirge überraschend einsetzen kann). Als Grundregel gilt hier, dass keine Haut sichtbar sein darf!
- Handschuhe und Mütze
- Faltbecher zur Aufnahme von Getränken und Essen an den Verpflegungsstellen und im Zielbereich
- Wasserbehälter mit mindestens 1,0 Liter Fassungsvermögen
- Beschriftung der mitgeführten Lebensmittelverpackungen mit der Startnummer
- Personalausweis
- Desinfektionsmittel, Mund- und Nasenschutz sowie Einmalhandschuhe
PRO TEAM muss mitgeführt werden:
- Notfallausrüstung (Rettungsdecke 1x, 1 Kompresse 10×10, 2 Verbandpäckchen, 2x Handschuhe, Dreieckstuch 1x, Wundpflaster 4x, Notfallpfeife )
- Navigationsuhr mit eingespeichertem GPS-Track der gewählten Strecke oder alternativ Streckenkarten in gedruckter Version. Kartenmaterial wird vom Veranstalter online zum Ausdrucken zur Verfügung gestellt.
- Laufrucksack
- Mobiltelefon mit eingespeicherter Medical Crew-Nummer zum Abgeben von Notrufen (Mobiltelefon muss auch im Ausland funktionieren.)
UNSER TIPP: Denkt an Sonnencreme, Fettcreme gegen Wundscheuern, Sonnenbrille, Stöcke und eigene Verpflegung. Außerdem empfehlen wir eine eigene Faltschüssel zur separaten Essensausgabe an den Verpflegungsstellen.
7. STARTNUMMER / LEADER SHIRTS / FINISHER SHIRT
Eure Startnummer, die nicht übertragbar ist, bekommt ihr an der Registrierung gegen Abgabe der unterschriebenen Haftungserklärung (vorheriger Download in der Anmeldemaske) und Vorlage des Personalausweises. Sie muss während des Rennens komplett sichtbar sein und darf nicht abgenommen werden.
Die Gesamtführenden jeder Kategorie erhalten am Abend der jeweiligen Etappe ihre Leader-Shirts und müssen diese am nächsten Tag während des Rennens tragen. Im Ziel des letzten Etappenortes werden alle Zeiten zusammengezählt und daraus die Gesamtsieger der einzelnen Kategorien ermittelt. Hier bekommt jedes Team und jeder Individual Finisher das heißbegehrte Finisher-Shirt, sofern jeder Meter der Strecke gelaufen wurde.
8. ZEITNAHME
Die Zeitmessung ist an der Startnummer hinten fixiert und übermittelt eure Laufzeit. Sollte die Zeitnehmung nicht funktionieren oder die Startnummer verloren gegangen sein, teilt das bitte sofort den Kontrollstellen und dem Race-Office mit. Tragt sie gut sichtbar am Körper und verdeckt sie auch nicht.
9. BRIEFINGS / START
Am Startort gibt es nicht nur reichlich Kalorien auf der Pasta Party, sondern auch ein Briefing zum gesamten Rennen sowie das Streckenbriefing. Hier erfahrt ihr alle Besonderheiten über die Strecke. An jedem nachfolgenden Etappenort gibt es im Rahmen der Pasta Party ein detailliertes Streckenbriefing für die folgende Etappe. Die Teilnahme an den Briefings ist für mindestens ein Teammitglied verpflichtend
Am Wettkampftag beginnt die Startaufstellung 45 Minuten vor der offiziellen Startzeit. 15 Minuten vor dem Startschuss gibt‘s die letzten News im Startbereich.
10. NEUTRALISIERTER START
Sollte es einen neutralisierten Start geben, ist das Überholen des Führungsfahrzeuges in dieser Zeit nicht erlaubt.
11. MARKIERUNG DER STRECKE
Wir sorgen dafür, dass ihr den Weg findet. Die Route wird vom unserem erfahrenen Streckenteam mit Kreidespray, Schildern, Trassierbändern, Fähnchen usw. ausgeschildert. Markierungen können von Dritten entfernt werden, verschwinden oder verdeckt sein bei Dunkelheit oder Schneefall. Direkt nach Ablauf des Zeitlimits ist die Strecke ab dann gesperrt.
12. KONTROLL- & VERPFLEGUNGSSTELLEN
Auf jeder Etappe befinden sich eine bis vier Kontrollstellen. Hier müsst ihr als Team gemeinsam einchecken!
Verpflegungsstellen:
An jeder Verpflegungsstelle gibt es Getränke und Obst, an ausgewählten Stellen auch warme Speisen und Heißgetränke. Der genaue Standort der Verpflegungsstelle kann der jeweiligen Streckenkarte entnommen werden und ist durchnummeriert.
Kontrollstellen:
An den Kontrollstellen werden die Teammitglieder eingescannt. Wichtig: ihr müsst gemeinsam einchecken und das mit weniger als 2 Minuten Abstand!
13. ZEITLIMITS / ZIEL
Ihr kennt das von der Tour de France. Wer zu spät im Ziel oder an einem Kontrollpunkt ist, der ist raus aus der offiziellen Wertung und an dem Tag auch aus dem Rennen. Teams dürfen aber am nächsten Tag wieder starten, gelten aber nicht mehr als Finisher. Teams, die nicht mehr in der Wertung sind, können auch aus dem Rennen genommen werden, wenn sie sich 30 Minuten hinter dem letzten Team befinden, auch wenn sie noch im Zeitlimit laufen.
Ihr findet die Zeitlimits im Kartenmaterial. Der Veranstalter kann übrigens die Zeitlimits jederzeit anpassen. Wer darf euch aus dem Rennen nehmen: Rennleiter, Streckenchef, die Mitarbeiter der Kontroll- und Verpflegungsstellen, die Medical Crew und die Schlussläufer.
14. AUSSCHEIDEN AUS DEM RENNEN
Was müsst ihr machen, wenn ihr aus welchem Grund auch immer aus dem Rennen ausgeschieden seid? Unverzüglich bei der Medical Crew unter der Rufnummer +49 151 550 101 48 abmelden, da sonst eine möglicherweise teure und aufwendige Suchaktion auf Kosten des Teilnehmers eingeleitet wird. Nach dem Ausscheiden besteht kein Anspruch auf einen Transfer.
15. ZEITSTRAFEN UND DISQUALIFIKATION
Wer will schon eine Zeitstrafe zwischen 5 und 120 Minuten kassieren oder gar disqualifiziert werden? Keine schöne Sache, zumal dann auch euer Startgeld nicht zurückerstattet wird. Um das zu vermeiden, müsst ihr einfach nur ein paar Punkte beachten:
Eigentlich müsste man gar nicht darüber reden, so selbstverständlich ist es. Ihr habt keine gesundheitlichen Probleme und dopt auch nicht. Ihr haltet die TAR-Regeln ein, erfüllt die Voraussetzungen unter Pkt. 1 des Reglements, beachtet alle Anweisungen des offiziellen Personals ebenso wie die Straßenverkehrsordnung, habt eure Pflichtausrüstung komplett dabei und verweigert keine Kontrolle. Selbstverständlich verschmutzt ihr nicht die Umwelt, helft euch gegenseitig im Notfall, kürzt die Strecke nicht ab, passiert alle Kontrollstellen, bringt eure Startnummer korrekt an und lasst sie so, wie sie ist. Zum Abschluss: Grobe Unsportlichkeit ist für euch ein Fremdwort.
16. MEDIZINISCHE NOTFALLVERSORGUNG (MEDICAL CREW)
Start-/Zielbereich: Eure Gesundheit liegt uns am Herzen. Jeweils eine Stunde vor jedem Start und eine Stunde nach dem letzten Läufer kann der medizinische Service der MEDICAL CREW in Anspruch genommen werden. Denkt bitte daran. Kommt rechtzeitig, der Andrang kann groß sein. Es besteht kein Anspruch einer medizinischen Versorgung, falls ihr nicht rechtzeitig vorstellig seid.
Während des Rennverlaufs: Sicherheit geht über alles. Deshalb stehen auf der Strecke bis zum letzten Teilnehmer Kräfte der MEDICAL CREW und/oder von öffentlichen Rettungsorganisationen bereit. Solltet ihr in Not geraten, ruft die medizinische Info-Hotline oder bittet andere Teilnehmer darum. Oder um Erste Hilfe. Wichtig: Dazu ist jeder Teilnehmer verpflichtet. Keine Sorge: Zeitverlust wird euch wieder gutgeschrieben.
In der Natur gibt es immer wieder unvorhergesehene Umstände, die eine unmittelbare Hilfeleistung verzögern. Und da seid ihr gefordert – durch Eigenverantwortung und Selbstdisziplin. Beendet das Rennen lieber früher als zu spät, bestenfalls an einer Kontroll- oder Versorgungsstelle oder kehrt dorthin zurück. Bitte seid vernünftig, denn die MEDICAL CREW darf jederzeit Teilnehmer disqualifizieren und aus dem Rennen nehmen, die nicht mehr in der Lage sind, das Rennen aus eigener Kraft oder nur mit einer drohenden Gesundheitsgefährdung und/oder Gefährdung des eingesetzten Streckenpersonals bzw. der
MEDICAL CREW zu beenden.
Was darf die MEDICAL CREW noch? Zunächst darf sie Teilnehmer unter medizinischen Aspekten untersuchen und die Pflichtausrüstung kontrollieren, Teilnehmer mit den geeigneten Transportmitteln abtransportieren oder evakuieren und direkt oder über die öffentliche Rettung in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus bringen, falls es der Zustand erfordert.
Kosten für einen möglichen Einsatz zur geeigneten Bergung außerhalb der Dienste der MEDICAL CREW fallen dem Teilnehmer zu Lasten.
MEDIZINISCHE INFO-HOTLINE: +49 151 550 101 48
EURO-NOTRUF: 112
Die medizinische Info-Hotline steht u.a. auf den Streckenplänen und der Rückseite der Startnummer. Sollte die medizinische Info-Hotline nicht erreichbar sein, ist unverzüglich die Notrufnummer 112 zu kontaktieren.
17. DOPING
Jeder Fall von Doping führt zur sofortigen Disqualifikation des entsprechenden Teilnehmers. Verboten sind intravenöse Infusionen ohne medizinische Ausnahmegenehmigung, auch bei einer belastungsinduzierten Dehydration. Über gerechtfertigte medizinische Anwendungen entscheidet der Rennarzt nach dem Regelwerk der WADA. Dopingkontrollen sind jederzeit möglich.
18. HILFE VON AUSSEN
Nur bei Stürzen, Verletzungen oder anderen Notsituationen dürft ihr während des Rennens Hilfe von Zuschauern, Betreuern oder anderen Teilnehmer annehmen. Natürlich gibt es auch Ausnahmen. Annehmen dürft ihr Verpflegung, Getränke oder Ersatzkleidung durch am Wegesrand stehende Begleiter sowie medizinische Hilfe.
19. UMWELT / NATURSCHUTZ
Trailrunner sind keine Umweltverschmutzer. Deshalb: Abfall nur an den Verpflegungsstellen entsorgen und die Natur nicht vorsätzlich beschädigen.
20. DIE DYNAFIT TRANSALPINE RUN POWERED BY VOLKSWAGEN R REGELN
Der DYNAFIT Transalpine Run powered by Volkswagen R findet auf öffentlichen und nicht gesperrten Straßen, Forststraßen, Wanderwegen und alpinen Steigen statt.
Die Teilnehmer müssen sich jederzeit an die Straßenverkehrsordnung des jeweiligen Landes halten. Alle Teilnehmer müssen den Anweisungen der Polizei und des offiziellen Streckenpersonals Folge leisten.
Abseits der offiziellen Route kann teilweise Absturzgefahr herrschen, weshalb Abkürzungen (auch das „shortcutting“ von Spitzkehren etc.) oder selbst gewählte Wegvarianten verboten sind. Jeder Teilnehmer läuft auf eigene Gefahr.
Wenn‘s unübersichtlich oder gefährlich wird, bitte die notwendige Vorsicht walten lassen. Der Veranstalter darf auf gefährlichen Wegabschnitten entsprechende zusätzliche Maßnahmen ergreifen. Eine Verpflichtung besteht für den Veranstalter jedoch nicht.
Die Betreuung aus einem fahrenden Begleitfahrzeug oder auch vom Fahrrad ist verboten. Beeinträchtigungen des Rennverlaufs durch Begleitfahrzeuge jeglicher Art können mit Zeitstrafen oder Disqualifikation des unterstützten Teilnehmers geahndet werden. Falls Begleitfahrzeuge auf den für öffentlichen Verkehr gesperrten Streckenabschnitten angetroffen werden, führt dies umgehend zur Disqualifikation des zu unterstützenden Teilnehmers. Begleitern einzelner Teilnehmer oder Teams ist es aus naturschutzrechtlichen Gründen strengstens untersagt, die Strecke und die umliegende Natur zu verschmutzen oder zu beschädigen. Dazu zählt insbesondere das Besprühen oder Bemalen der Strecke. Bei Verstoß führt dies umgehend zur Disqualifikation der Teilnehmer, welche unterstützt wurden oder unterstützt werden sollten.
Sofort disqualifiziert wird, wer Abfall wie Verpflegungsverpackungen, Flaschen oder Getränkebecher in der Natur statt an den Verpflegungsstellen entsorgt.
Wer mit Stöcken startet, muss diese auch bis zum Ziel bei sich tragen. Umgekehrt darf kein Teilnehmer, der ohne Stöcke gestartet ist, sich diese unterwegs reichen lassen.
Feste, mechanische Verbindungen zwischen den Läufern sind aus Sicherheitsgründen verboten.
Es gilt unter allen Teilnehmern und Teams das Gebot der Rücksichtnahme, Sportlichkeit und Fairness.
21. PROTEST UND JURY
Jeder Teilnehmer kann bei Regelverstößen anderer Teilnehmer oder gegen Entscheidungen der Rennleitung bis zu einer Stunde nach Zielschluss Protest im Race Office einlegen und Zeugen benennen. Eine Jury entscheidet dann innerhalb von 24 Stunden den Protest. Sämtliche benannten Zeugen müssen dazu erscheinen. Die Protestgebühr beträgt EUR 100,00. Die Protestgebühr verbleibt bei verlorenem Protest beim Veranstalter. Die oben aufgeführten Verstöße, die zu Zeitstrafen oder Disqualifikationen führen können, stellen nur einen Auszug aus noch weiteren möglichen Aktionen, die durch Strafen geahndet werden können, dar.
22. KÜNDIGUNG ZWISCHEN TEILNEHMER UND VERANSTALTER
Der Veranstalter behält sich jedem einzelnen Teilnehmer gegenüber bis zum offiziellen Schluss der Veranstaltung ein vertragliches Kündigungsrecht in der Form eines Rücktrittsrechtes nach §§ 324, 241 Abs.2 BGB vor. Die Abwicklung erfolgt dann nach § 346 BGB.
Etwaige Änderungen dieses Reglements behält sich die Renn- und Organisationsleitung immer vor.
Hinweis: Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Menschen jeder geschlechtlichen Identität.
AGBs
2022
§ 1 ANWENDUNG – GELTUNG
(1) Der DYNAFIT Transalpine Run powered by Volkswagen R (im Folgenden TAR genannt) ist eine Veranstaltung der PLAN B event company GmbH.
(2) Aktuelle Änderungen der AGB ́s werden im Internet unter www.transalpine-run.com veröffentlicht. Sie sind in ihrer, bei der Anmeldung jeweils gültigen Fassung, Bestandteil des Vertrags zwischen Veranstalter und Teilnehmer.
§ 2 TEILNAHMEBEDINGUNGEN – SICHERHEITSMAßNAHMEN
(1) Startberechtigt sind alle gesunden, erfahrenen und gut trainierten Läufer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Gestartet wird ausschließlich als Team. Jeder Teilnehmer trägt die volle persönliche Verantwortung für seinen Gesundheitszustand. Teilnehmen kann jeder, der sich ordnungsgemäß angemeldet und vor Ort registriert hat und im Besitz einer offiziellen Startnummer des TAR ist.
(2) Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden. Der Teilnehmer erklärt ausdrücklich, die im Veranstaltungszeitraum geltenden Covid-19-Massnahmen des Veranstalters und der Behörden anzuerkennen und strikt zu befolgen!
(3) Alle in der Ausschreibung und in ergänzenden Anweisungen enthaltenen Reglements, Hinweise und Vorgaben begründen eine unmittelbare Vertragspflicht des Teilnehmers. Ansprüche aller Art, die im Zusammenhang mit dem Vertrag, bzw. den von PLAN B event company GmbH erbrachten Leistungen stehen, hat der Teilnehmer nach Ende der Veranstaltung innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende des TAR, gegenüber PLAN B event company GmbH geltend zu machen.
§ 3 ANMELDUNG – TEILNAHMEGEBÜHR – ZAHLUNGSBEDINGUNGEN – ANMELDEBESTÄTIGUNG – UMMELDUNG – STORNO – RÜCKERSTATTUNG – VERSICHERUNG – STARTNUMMERNAUSGABE
(1) Die Anmeldung kann nur online auf der Homepage www.transalpine-run.com erfolgen. Die Anmeldung ist für die Teilnehmer verbindlich. Nach vollständiger Durchführung der Registrierung erhalten die Teilnehmer hierüber eine Bestätigung inklusive Zahlungsbestätigung. Ein verbindlicher Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt erst mit Erhalt dieser Bestätigung zustande. Bei der Option der Teilzahlung sind 30 % der Startgebühr sofort fällig. Der Restbetrag ist zum 01.05.2022 fällig. Hierzu erhältst Du eine separate E-Mail mit einem Link zur Zahlung. Bei nicht fristgerechter Entrichtung der Teilnahmegebühr hat der Veranstalter das Recht, durch Widerruf der Anmeldebestätigung vom Vertrag zurück zu treten. In diesem Fall wird eine pauschale Aufwandsgebühr in Höhe von € 50,00 pro Teilnehmer erhoben.
(2) Der Veranstalter setzt ein organisatorisches Limit von 300 Teams fest. Wenn dieses Limit erreicht ist, werden keine Anmeldungen mehr angenommen.
(3) Die Teilnahmegebühr für den TAR beträgt EUR 1.980,00 pro Team. Den genauen Leistungsumfang eines Startplatzes findet man unter www.transalpine-run.com. Die Buchung der zusätzlichen Leistungen wie Rücktransfer und/oder TAR Camp ist verbindlich und im Rahmen der Online-Anmeldung vorab zu entrichten.
(4) Die Zahlung der Teilnahmegebühr kann in drei verschiedenen Formen erfolgen:
- PayPal
- Kreditkarte
- SEPA Lastschrift
(5) Der Veranstalter versendet an die Teilnehmer nach Erhalt der Anmeldung eine Anmeldebestätigung. Die Teilnahme ist erst bei 100 %iger Zahlung des Startgeldes (für das komplette Team) garantiert. Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser entweder bei seiner Anmeldung falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht hat, er einer Sperre durch einen internationalen/nationalen Verband unterliegt oder der Verdacht besteht, dass der Teilnehmer nach Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping) an den Start geht.
(6) Die PLAN B event company GmbH kann den Teilnehmer von der Veranstaltung ausschließen/den Vertrag mit dem Teilnehmer kündigen, wenn:
- er gegen das Reglement und/oder die Regeln und Hinweise (vor oder während der Veranstaltung) verstößt.
- er die Veranstaltung nachhaltig stört oder sich oder andere gefährdet.
- er den Anweisungen der Veranstaltungsleitung bzw. der Mitarbeiter nicht Folge leistet.
- er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist.
Kündigt die PLAN B event company GmbH den Vertrag mit dem Teilnehmer, so erhält die PLAN B event company GmbH den Anspruch auf die Teilnahmegebühr.
(7) Die Teilnahme (eines einzelnen Läufers oder des gesamten Teams) ist nur in Abstimmung mit dem Veranstalter gegen eine Gebühr von € 50,00 bis eine Woche vor Eventstart an einen Dritten übertragbar. Bis einen Tag vor Eventstart erhöht sich diese Gebühr um EUR 100,- auf EUR 150,- . Ein Wechsel am Starttag ist ausgeschlossen.
(8) Für den diesjährigen TAR gelten folgende Stornierungsbedingungen:
- Bei Stornierung bis drei Monate vor Eventstart erhalten die Teilnehmer 70% (pro Team) der Teilnahmegebühr zurück.
- Bei Stornierung bis zwei Monate vor Eventstart erhalten die Teilnehmer 50% (pro Team) der Teilnahmegebühr zurück.
- Nach Ablauf dieser Frist erfolgt keine Rückerstattung der Startgebühr mehr.
- Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von sieben Werktagen nach Erhalt der schriftlichen Stornierung.
Es wird im Voraus empfohlen, privat eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, außerdem wird angeraten, eine Versicherung mit Bergrettung abzuschließen.
(9) Eine Stornierung der vorliegenden Anmeldung durch den Teilnehmer kann nur schriftlich erfolgen.
(10) Im Rahmen der Registrierung erhält der Teilnehmer die Startunterlagen nur gegen Abgabe seiner personalisierten Haftungserklärung und seines Personalausweises. Die Startnummer wird ausschließlich an den Teilnehmer persönlich ausgegeben.
§ 4 AUSFALL DER VERANSTALTUNG – NICHTANTRETEN
(1) Bei Ausfall der Veranstaltung bzw. einzelner Etappen aufgrund höherer Gewalt (z.B. schlechtes Wetter, Pandemien), Nichtantritt oder Abbruch des Rennens aus Gründen, die die Veranstalter nicht zu vertreten haben, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung/anteilige Rückerstattung der Teilnahmegebühr und auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden wie Anreise- oder Übernachtungskosten.
(2) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer oder ein Team nicht zum Start an oder erklärt vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr oder auf Zusendung des Starterpaketes.
§ 5 HAFTUNGSAUSSCHLUSS
(1) Mit der vorgegebenen Registrierung meldet sich der Teilnehmer verbindlich zu der von ihm gewählten Veranstaltung der PLAN B event company GmbH an und versichert dabei ohne weitere Prüfung durch den Veranstalter, über die im Punkt 1 des Reglement genannten speziellen Vorerfahrungen und –kenntnisse zu verfügen.
(2) Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder für Schäden, die der Veranstalter zu verantworten hat, wie der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird.
(3) Der Teilnehmer erklärt sich dazu bereit, sich Kontrollen zu unterziehen, die vom Veranstalter angeordnet werden. Der Teilnehmer kennt und akzeptiert vollumfänglich die Teilnahmebedingungen und das gültige Reglement. Er erklärt ausdrücklich, dass er alle darin enthaltenen Regeln, Vorschriften und Bedingungen vollständig gelesen und verstanden hat.
(4) Der Teilnehmer erklärt mit seiner Unterschrift die Teilnahme an der Veranstaltung auf eigenes Risiko und, dass er ausreichend gegen Unfälle (auch im Ausland) versichert ist.
(5) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an dieser Veranstaltung. Der Teilnehmer erklärt mit Veranstaltungsbeginn verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen und sein konditionelles Leistungsniveau sowie seine lauftechnischen Fähigkeiten den Anforderungen eines derartigen alpinen Ausdauerwettkampfes entsprechen. Er hat selbst für die einwandfreie Ausrüstung laut Reglement zu sorgen.
(6) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Wertgegenstände, Bekleidungsstücke, Ausrüstungsgegenstände während der Veranstaltungswoche und während des Gepäcktransportes (Kleiderbeutel, Drop Bags, Gepäcktasche etc.).
(7) Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsminderungen, die dadurch eintreten, dass der Teilnehmer aufgrund gesetzlicher Vorschriften und/oder behördlicher Anordnungen an einer Teilnahme ganz oder teilweise gehindert ist.
(8) Bei Beauftragung Dritter durch den Teilnehmer oder den Veranstalter z.B. die Alarmierung von Rettungsdiensten, sind die dabei entstehenden Kosten durch den Teilnehmer selbst zu tragen bzw. hat der Veranstalter das Recht, eventuell entstandene Kosten von dem Teilnehmer einzuziehen.
(9) Es wird dringend empfohlen, eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen, die auch Hubschraubereinsätze und Rückholtransporte beinhaltet.
§ 6 DATENERHEBUNG UND –VERWERTUNG
(1) Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer, damit einverstanden, dass die in der Anmeldung genannten Daten für Zeitnahme, Platzierung und Ergebnisse erfasst und an Dritte sowie zur Veröffentlichung im Internet weitergegeben werden dürfen.
(2) Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und nur zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 BundesdatenschutzG). Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.
(3) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, sozialen Medien (Facebook, Instagram, Veranstaltungswebsite, PLAN B Homepage, Youtube, etc.) ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden. Außerdem erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, mit der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers, welche von einer vom Veranstalter beauftragten Firma produziert werden. Hiermit erklärt der Teilnehmer jedoch nicht zugleich, dass er ein solches Foto kaufen möchte.
(4) Der Teilnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Namens, Vornamens, Geburtsjahres, Teamnamens, seiner Startnummer und seiner Ergebnisse (Platzierungen und Zeiten) in allen veranstaltungsrelevanten Printmedien (Teilnehmerliste, Ergebnisliste, Social Media etc.) und in allen elektronischen Medien wie dem Internet einverstanden.
(5) Der Teilnehmer kann der Weitergabe und der Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten gegenüber dem Veranstalter schriftlich oder E-Mail widersprechen.
(6) Mit der Angabe der E-Mail Adresse erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass die PLAN B event company GmbH diese für das Versenden von Informationen an ihn nutzen darf.
§ 7 VERJÄHRUNG
Ansprüche des Teilnehmers gegenüber der PLAN B event company GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Veranstaltungsende.
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem mit dem Teilnehmer abgeschlossenen Vertrag ist München. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der PLAN B event company GmbH und dem Teilnehmer findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Veranstalter und Organisation:
PLAN B event company GmbH
Mühlweg 1b
D-82054 Sauerlach
T +49 (0)8104 8880 226
F +49 (0)8104 8880 626
E info@planb-event.com
W www.planb-event.com
Hinweis: Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Menschen jeder geschlechtlichen Identität.
Stand 25. Oktober 2021